Jagdschloss Land-Immobilien
Geschäftsbedingungen
1. Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohngebäude und -grundstücke, land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften, Industrie- und Gewerbe-objekte, Renditeobjekte, Wohnräume und gewerbliche Räume, insbesondere Bürohäuser, Büroetagen, Ladenlokale, Produktions- und Lagerhallen, auch über Unternehmen und über Beteiligungen an Unternehmen sowie jeweils deren Erwerb, Verwaltung, Veräußerung, Vermietung oder sonstige Verwertung, des weiteren die Vermittlung von Finanzierungen jeglicher Art, Kapitalanlagen und steuerbegünstigten Anlagebe-teiligungen.
2. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von ihm vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber geheimzuhalten, es sei denn, dass wir unsere schriftliche Genehmigung zur Weitergabe erteilt haben. Alle Angebote sind für uns unverbindlich und freibleibend.
3. Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Liegenschaften durch uns gilt als anerkannt, wenn der Empfänger nicht umgehend nach Erhalt schriftlich nachweist, dass ihm das Objekt zuvor von anderer Seite angeboten sei.
4. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben zu den Angeboten wird keine Gewähr übernommen. Bei allen Angeboten und Mitteilungen sind Irrtum und Zwischen-verwertung ausdrücklich vorbehalten.
5. Nebenabreden zu unseren schriftlichen Angeboten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
6. Sowohl für die Vermittlung als auch für den Nachweis eines Kauf- oder sonstigen Erwerbsvertrages sowie für den Erwerb von unbebauten oder bebauten Liegenschaften sowie grundstücksgleichen Rechten aus einer Zwangsversteigerung ist vom Verkäufer und vom Käufer eine Priovision in Höhe von je 3,00 % des Gesamtkaufpreises einschließlich aller mit dem Erwerb zusammenhängenden Nebenabreden oder Ersatzgeschäften, wie beispielsweise Kauf statt Miete o.ä., zu zahlen. Beim Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzinses (Kapitalbarwert der Rente). Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,00 % vom Kaufpreis. Ist ein solcher nicht vereinbart, tritt an dessen Stelle nach unserer Wahl entweder der 25-fache Jahreserbbauzins oder der zu errechnende Kapitalbarwert des Erbbaurechtes. Bei der Berechnung des Kapitalbarwertes ist der marktübliche Effektivzinssatz für Hypothekendarlehen mit einer Zinsfest-schreibung von 10 Jahren bei 100 % Auszahlung anzusetzen.
7. Für die Vermittlung und den Nachweis von Finanzierungen ist eine Provision von 3,00 % der Darlehenssumme, für die Vermittlung und den Nachweis von Kapitalanlagen und Anlagebeteiligungen eine Provision von 5,00 % des Anlage-betrages zu zahlen.
8. Für die Vermittlung von gewerblichen Miet-, Pacht- und vergleichbaren Nutzungsverträgen sowie für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge hat der Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigte bei Verträgen mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren eine Provision von 2 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen. Bei Verträgen mit einer
Laufzeit von mehr als 5 Jahren hat der Mieter eine Provision in Höhe von 4 Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen.
9. Wird neben einem gewerblichen Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht eingeräumt, darf die Gesamtsumme der Provision aus Mietvertrag und Optionsrecht vier Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Bei Vereinbarung eines Optionsrechtes im übrigen erhalten wir vom Optionsberechtigten
zwei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer.
10. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in den Fällen der
Ziffern 8 und 9 dieser Geschäftsbedingungen wird die Provision nach der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit errechnet.
11. Bei erfolgreicher Vermietung von Wohnraum erhalten wir vom Mieter eine Provision von 2 Monatsmieten.
12. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhalten wir vom Berechtigten 1, % des Verkehrswertes des Gesamtobjektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2 % des Kaufpreises.
13. Uns steht auch dann die Provision zu, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt.
14. Uns steht ferner die Provision zu, wenn der Angebots- empfänger unser Angebot an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag abschließt bzw. wenn der Angebotsempfänger als gesetzlicher oder rechtsgeschäftlicher Vertreter eines Dritten in eigenem Namen erwerben, kaufen, mieten oder pachten lässt. Als Dritte gelten sowohl Ehepartner, Familienangehörige als auch juristische Personen, die durch den Angebotsempfänger repräsentiert werden.
15. Wird ein durch uns nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt zunächst gemietet oder gepachtet, innerhalb von 10 Jahren danach gekauft bzw. ein anderer in diesen Geschäftbedingungen erwähnter Vertrag abgeschlossen, der eine höhere Provision zur Folge hat, so sind wir berechtigt, Nachforderungen entsprechend der höheren Provision zu stellen, bei Anrechnung der zuvor erfolgten Provisionszahlung.
16. Alle Provisionen sind verdient und fällig im Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten oder nachge-wiesenen Geschäfts.
17. Unser Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle Angaben, die wir für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen. Ist uns ein Alleinauftrag erteilt, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
18. Alle Provisionsangaben verstehen sich zusätzlich Mehr-wertsteuer. Die Erhebung und Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt generell nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz. Bei Änderungen des Mehrwertsteuersatzes gilt der bei Fälligkeit gültige Satz.
19. Ist eine Vertrag aufgrund unseres Nachweises bzw. Ver-mittlung ohne unsere Kenntnis zustandegekommen, so sind die Vertragsparteien verpflichtet, uns darüber umgehend in Kenntnis zu setzen.
20. Sind eine oder mehrer Bestimmungen dieser Geschäfts-bedingungen ungültig, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.
21. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Potsdam vereinbart.
Stand: 01.01.2008